26. Februar 2016
Dank Abgabenbefreiung zu tieferen Energiekosten
Unternehmen zahlen nicht nur für die verbrauchte Energie, sondern auch für Abgaben, die auf der bezogenen Energie erhoben werden. Ohne es zu wissen, erfüllen viele Betriebe die Voraussetzungen, um diese Abgaben zurückzuerhalten und damit ihre Energiekosten zu reduzieren. Am 21. April 2016 informiert die Handelskammer beider Basel gemeinsam mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW), welche Unternehmen dies betrifft und wie Betriebe ihre Energiekosten mit wirtschaftlichen Massnahmen zusätzlich senken können.
Das Schweizer CO2-Gesetz sieht bis ins Jahr 2020 eine Reduktion der gesamtschweizerischen CO2-Emissionen um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 vor. Mittels CO2-Abgabe sollen die Verbraucher zu einem sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen angehalten werden. Die Abgabenhöhe kann je nach Zielerreichung bis maximal 120 Franken pro Tonne CO2 im Jahr 2020 erhöht werden. Der Ertrag aus der CO2-Abgabe wird teilweise via AHV und Krankenkassen an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückverteilt. Ein Drittel der Abgaben oder maximal 300 Millionen Franken fliessen ins sogenannte Gebäudeprogramm zur Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
Die CO2-Abgabe wurde per 1. Januar 2008 eingeführt und betrug damals 12 Franken pro Tonne. In den Jahren 2010 und 2014 wurde sie schrittweise auf 36 beziehungsweise 60 Franken pro Tonne erhöht. Da die Schweiz das in der CO2-Verordnung festgelegte Zwischenziel für das Jahr 2014 nicht erreichte, wurde die CO2-Abgabe per 1. Januar 2016 auf 84 Franken pro Tonne erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 16 auf 22 Rappen pro Liter Heizöl beziehungsweise von 12 auf 17 Rappen pro Kubikmeter Erdgas.
Rückerstattung der CO2-Abgabe
Von der CO2-Abgabe können sich Unternehmen mit in der CO2-Verordnung explizit definierten Tätigkeiten und einem jährlichen CO2-Ausstoss von mindestens 100 Tonnen befreien lassen. Dies entspricht etwa 38'000 Liter Heizöl oder 500'000 Kilowattstunden Erdgas. Dafür müssen sie mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Zielvereinbarung zur Verminderung des CO2-Ausstosses eingehen.
Netzzuschlag auf Strom
Mit dem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze (Netzzuschlag) werden gemäss Energiegesetz unter anderem die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütung für die neuen erneuerbaren Energien sowie die wettbewerblichen Ausschreibungen im Energiebereich finanziert. Das Energiegesetz legt das Maximum des Netzzuschlags auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde fest – davon 0,1 Rappen pro Kilowattstunde für Gewässersanierungsmassnahmen. Wenn der erhobene Netzzuschlag zur Finanzierung der Verwendungszwecke nicht mehr ausreicht, kann der Bundesrat den Netzzuschlag erhöhen. Der Netzzuschlag auf Strom wird ab dem 1. Januar 2016 von aktuell 1,1 Rappen pro Kilowattstunde auf 1,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht.
Rückerstattung des Netzzuschlages
«Stromintensive» Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens zehn Prozent ihrer Bruttowertschöpfung können sich den Netzzuschlag vollumfänglich zurückerstatten lassen. Bei Elektrizitätskosten zwischen mindestens fünf und weniger als zehn Prozent der Bruttowertschöpfung erfolgt eine teilweise Rückerstattung.
Die Rückerstattung ist an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss der jährliche Rückerstattungsbetrag mindestens 20'000 Franken betragen und das Unternehmen muss sich in einer Zielvereinbarung mit dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichten.
Informationsveranstaltung
Viele Unternehmen erfüllen, ohne es zu wissen, die Voraussetzungen, um sich von diesen Abgaben befreien zu lassen. Durch den Abschluss einer Universalzielvereinbarung (UZV) mit der EnAW erfüllen Unternehmen schweizweit die gesetzlichen Auflagen von Bund und Kantonen – auch mit Betriebsstätten in verschiedenen Kantonen. Die UZV ist dabei die Grundlage für die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags.
Am 21. April 2016 organisiert die Handelskammer beider Basel gemeinsam mit der EnAW in Basel eine Veranstaltung für Unternehmen in der Region Basel. Themen sind die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags sowie die Senkung des Energieverbrauchs. Im Anschluss an die Plenumsveranstaltung bietet sich beim Apéro die Möglichkeit zum Gedankenaustausch.
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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