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03. Oktober 2016

Wenn eine neue Steuer plötzlich liberal sein soll

Im August hat der Regierungsrat Baselland den 27. November 2016 als Abstimmungstermin zur neuen Energiesteuer im Baselbiet festgelegt. Die Handelskammer erachtet die neue Steuer aus liberaler wie auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als verfehlt und wird sich im Abstimmungskampf entsprechend äussern.

 

 

 

 Der Kanton Basel-Landschaft ist einer der ersten Kantone, der sein Energiegesetz an den neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 ausrichtet und in diesem Rahmen das Gebäudeprogramm verschärft und ausbaut. Damit kommt der Kanton einer Forderung der Stimmbürger nach, die eine Reduktion der kantonalen CO2-Emissionen um 40 Prozent bis 2030 fordert. Der Gegenvorschlag zur Initiative «Weg vom Öl – hin zu erneuerbaren Energien (Energieinitiative)» wurde am 26. September 2010 vom Volk angenommen.

 

Wieso wieder eine neue Steuer?

Um das angepasste Gebäudeprogramm umzusetzen, sind allerdings zusätzliche und vor allem neue Mittel nötig. Denn seit Mitte der 80er Jahre erfolgte die Finanzierung über Verpflichtungskredite. Der aktuelle Kredit läuft von 2010 bis Ende 2019 und stellt jährlich 5 Millionen Franken zur Verfügung – gesamthaft also 50 Millionen. Der Kanton schlägt nun im Rahmen der Revision des Energiegesetzes vor, diesen Kredit mit einer neuen Steuer abzulösen – und mit dieser mehr einzunehmen als bisher. Konkret geht es um die Einführung einer Abgabe auf die auf einem Grundstück verbrauchte, nicht erneuerbare Wärmeenergie in der Höhe von 0.5 Rp./kWh. Insgesamt wird mit dieser Steuer auf Heizöl und Gas mit jährlichen Einnahmen von 15 Millionen Franken gerechnet, was einer Verdreifachung der heutigen Mittel entspricht. Die Steuer soll nur bis 2030 gelten und danach wieder aufgehoben werden. Da es sich hierbei um eine neue Steuer handelt, bedingt dies eine Anpassung der Verfassung und damit zwingend eine Volksabstimmung.

 

Die Argumente der Handelskammer gegen die neue Steuer

Die Handelskammer sieht sich als liberaler Wirtschaftsverband und stört sich deshalb grundsätzlich an der Einführung neuer Abgaben. Diese Haltung entspringt aber nicht einfach einer ideologischen Grundhaltung, sondern fusst auf einer eingehenden Auseinandersetzung mit dem Thema. Die im Baselland vorgeschlagene Energiesteuer stellt volkswirtschaftlich ein Experiment dar, welches das Potenzial hat, mehr Schaden anzurichten als zu nutzen: 

 

Die Steuer steht in vielerlei Hinsicht auf wackligem Fundament

  • Das Verhältnis zu Bundesrecht ist nicht eindeutig geklärt,
  • Die Art der Erhebung ist ein Novum und rechtlich ungeklärt,
  • Steuerrechtliche Grundsätze wie Praktikabilität und Allgemeinverbindlichkeit werden verletzt.

 

Der Einsatz der bestehenden Mittel ist zielgerichteter vorzunehmen. Stattdessen wird ein Topf vergrössert, der eher Mitnahmeeffekte sowie Kosten erhöht und in der Wirkung nachlässt.

 

Die Folgen der einzelnen Bestimmungen sind absehbar:

  • Der Kontrollaufwand seitens der Behörden steigt,
  • Die Komplexität und Kostenfolgen für Bauherren erhöhen sich,
  • Die Bürger werden in ihrer Eigentumsfreiheit eingeschränkt,
  • Ein Weg wird vorgegeben und hebelt damit den Markt aus.

 

Die Handelskammer fordert, alternative Finanzierungsmethoden zu untersuchen. Sie wird sich im Abstimmungskampf entsprechend äussern und sich dezidiert dafür einsetzen, dass gewisse Grundwerte wie die Vermeidung von neuen Steuern oder von Umverteilungsmechanismen aufrechterhalten werden.

 

Mehr Infos unter www.energiegesetz-bl.ch.

 

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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Abstimmung

Die neue Steuer ist verfehlt - eine alternative Finanzierungsmethode ist zu finden.



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Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.


11. Oktober 2016

Handelskammer beider Basel

Sehr geehrter Herr Dahinden, am Runden Tisch ging es noch um die groben Richtlinien der Energiepolitik im Kanton – der Energiestrategie 2012. Zu diesem Zeitpunkt war nicht detailliert bekannt, wie die Finanzierung erfolgen soll. Eine frühe Intervention um der Intervention Willen wäre verfehlt gewesen, jedoch hat die Handelskammer immer ihre Opposition gegen einen Ausbau oder eine Einführung neuer Abgaben geäussert. Aufgrund diverser Entwicklungen seit der Veröffentlichung der Energiestrategie 2012 bieten sich alternative Finanzierungsmethoden gegenüber der Einführung einer Energiesteuer an.

04. Oktober 2016

Dahinden Robert

Herr Saladin war doch am runden Tisch dabei und hat genug Zeit gehabt alternative Finanzierungsmodelle einzubringen. Wieso ist dies nicht erfolgt? Jetzt, wo darüber abgestimmt wird, ist die Suche nach Alternativen zu spät.


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