Drucken

09. Mai 2016

Zielvereinbarungen lohnen sich für fast jedes Unternehmen

Unternehmen zahlen nicht nur für die verbrauchte Energie, sondern auch für Abgaben, die auf der bezogenen Energie erhoben werden. Ohne es zu wissen, erfüllen viele Betriebe die Voraussetzungen, um diese Abgaben zurückzuerhalten und damit ihre Energiekosten zu reduzieren. Am 21. April 2016 hat die Handelskammer beider Basel gemeinsam mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) informiert, welche Unternehmen dies betrifft und wie Betriebe ihre Energiekosten mit wirtschaftlichen Massnahmen zusätzlich senken können.

 

 

Unternehmen benötigen für ihren Betrieb je nach Produkt oder Dienstleistung grössere Mengen an Strom und Wärme. Das CO2-Gesetz des Bundes wurde verfasst, um die Unternehmen zu einem sparsamen Umgang mit den fossilen Ressourcen anzuhalten. Hierzu wurde die CO2-Abgabe ins Leben gerufen, welche zu einem Teil rückvergütet wird und zu einem anderen Teil ins Gebäudeprogramm fliesst.

 

Da Energieabgaben vor allem im industriellen Sektor bedeutende Kostenpunkte darstellen, besteht für gewisse Zweige die Möglichkeit der Abgabenbefreiung. Im Gegenzug verpflichten sich diese Betriebe, Massnahmen zu ergreifen, um die Energieeffizienz zu steigern oder den Ressourcenverbrauch zu mindern. HIER finden Sie einen Artikel, der dies etwas detaillierter erläutert.

 
Erfolgreicher Anlass

Am 21. April 2016 luden die Handelskammer beider Basel und die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) zu einem Informationsanlass ein. An diesem informierte die EnAW die geladenen Gäste über ihre Aktivitäten und die Vorteile einer Abgabenbefreiung sowie der Kostenreduktion über ergriffene Effizienzmassnahmen. Um dies nicht im luftleeren Raum stehen zu lassen, konnte das Handelskammermitglied SI Group den Anwesenden die eigene Motivation, die Erfolge und Massnahmen konkret aufzeigen.

 

In der darauf folgenden offenen Runde fragten und diskutierten die Gäste mit den Referenten über die Einzelheiten. Die Diskussionen wurden am anschliessenden Apéro weiter geführt und vertieft. Bei einigen Unternehmen, die noch keine Zielvereinbarung abgeschlossen haben, denen aber die Möglichkeit zur Abgabenbefreiung offen steht, konnte ein Anstoss gegeben werden, sich vertiefter damit auseinander zu setzen.

 
Machen Sie mit

Alle Unternehmen der Region und insbesondere die Mitglieder der Handelskammer werden ermutigt, sich die Option der Abgabenbefreiung und der Zielvereinbarung genauer anzusehen. Hiermit kann die Wirtschaft ein deutliches Zeichen für die freiwilligen Massnahmen setzen und aufzeigen, dass eine Überregulierung nicht nötig ist.

 

Setzen Sie sich mit uns oder direkt der EnAW in Verbindung, sollten Sie weiterführende Informationen brauchen. Wir sind gerne für Sie da.

 

Downloads

Präsentation EnAW - wer, wie, was

Präsentation SI Group - Umsetzung der CO2-Gesetzgebung

 

Artikel teilen

per E-Mail weiterleiten

Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.



Das könnte Sie auch interessieren