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09. Oktober 2015

Das neue Energiegesetz Baselland vor der ersten Hürde

Die beiden Vorlagen zum neuen Energiegesetz Baselland müssen die erste politische Hürde nehmen. Im Oktober wird sich die Umwelt- und Energiekommission des Landrates (UEK) den Ratschlägen annehmen.

 

Die Handelskammer beider Basel ist gespannt, welchen Vorschlag die UEK schliesslich dem Landrat unterbreiten wird. Nach Ansicht der Kammer ist vor allem die neue Steuer ein falsches Signal an die Unternehmen, die derzeit die Frankenstärke und andere wirtschaftspolitische Herausforderungen meistern müssen. Die Handelskammer hofft, dass die UEK den wachsenden Strauss an Abgaben, Gebühren und Steuern nicht weiter vergrössern wird und die (neue) Energiesteuer zur Ablehnung empfiehlt.

 

Der Ratschlag zum Energiegesetz hingegen kann mit punktuellen, aber nicht minder wichtigen Korrekturen, zu einer akzeptablen Vorlage aufgearbeitet werden. Für die Handelskammer ist die Wirtschaftlichkeit als oberstes Gebot bei der Umsetzung von Massnahmen zu berücksichtigen. Sie sieht zudem Anpassungsbedarf bei den Bestimmungen, welche bei Behörden und Unternehmen Mehraufwand verursachen.

 

Mehr Informationen finden Sie unter www.energiegesetz-bl.ch

 

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Medienmitteilung

 

Martina Hilker
Bereichsleiterin Kommunikation

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