22. Dezember 2013
Ja zum Lehrplan 21
Die Handelskammer beider Basel stimmt dem Lehrplan 21 grundsätzlich zu, macht aber auf einige, ihr wichtige Punkte aufmerksam.
Die Handelskammer befürwortet einen sprachregionalen einheitlichen Lehrplan für die obligatorische Schule und somit einen gemeinsamen Lehrplan für alle deutsch- und mehrsprachigen Kantone. Für die Wirtschaft seit jeher wichtig sind Transparenz, Vergleichbarkeit der kantonalen Bildungssysteme sowie eine verbesserte Mobilität der erwerbstätigen Bevölkerung mit Familie.
Ja zum kompetenzorientierten Aufbau des Lehrplans
Die Stofforientierung der Lehrpläne wird um die „Kompetenzorientierung“ erweitert. Mit der Umschreibung der zu erreichenden Lernergebnisse (Wissen und Können) erhält der Lehrplan für Lehrerinnen und Lehrer neu mehr Verbindlichkeit, was das Überprüfen und die Messbarkeit der Lernzielerreichung wiederum erleichtert. Der Lehrplan 21 ist und bleibt grundsätzlich leistungsorientiert gestaltet, was für die Wirtschaft unerlässlich ist.
Kritikpunkte
Der Lehrplan 21 enthält an einigen Stellen noch gewisse Aussagen, die aus Sicht der Handelskammer auf einem falschen Verständnis von beruflicher Grundbildung beruhen. Die als Mindestanspruch des 3. Zyklus (SEK I) definierten Kompetenzstufen genügen nicht in jedem Berufsfeld für den Übertritt in die berufliche Grundbildung. Deshalb schlägt die Handelskammer vor, dass auf Sekundarstufe I insgesamt drei differenzierte Anspruchsniveaus sprachregional festgelegt werden: ein Anspruchsniveau mit allgemeinen Anforderungen (Mindestumfang), ein Anspruchsniveau mit erweiterten Anforderungen und ein Anspruchsniveau mit hohen Anforderungen. Zudem ist die Berufliche Orientierung ihrer Bedeutung entsprechend als eigenständiger Fachbereich auszugestalten.
Bildungsstand muss vergleichbar sein
Der Lehrplan 21 muss einen sprachregional vergleichbaren Bildungsstad sicherstellen. Lehrbetriebe, die Lernende aus verschiedenen Kantonen rekrutieren, erwarten, dass auch die Schulabsolventen des mittleren und des höchsten Anforderungsniveaus interkantonal einen vergleichbaren Bildungsstand aufweisen. Generell bedauert die Handelskammer aus der Sicht der Wirtschaft, dass trotz Lehrplan 21 die Kantone eine gemeinsame und koordinierte Implementierung des Lehrplans ablehnen und einige Elemente wie beispielsweise die jährliche Unterrichtszeit inklusive Fächerstundentafel oder den Beginn der Fremdsprachen selber regeln wollen.
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Bereichsleiterin Kommunikation
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