27. April 2015
Nein zur Erbschaftssteuerreform
Am 14. Juni 2015 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Erbschaftssteuerreform. Die Initiative fordert auf Nachlässe über zwei Millionen Franken eine Bundessteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent. Die Steuer bedroht Familien, KMU und die Kantone. Das überparteiliche Komitee beider Basel setzt sich entschieden dagegen ein.
Die Initianten fordern die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer von 20 Prozent für Nachlässe über zwei Millionen Franken sowie für Schenkungen über 20‘000 Franken, rückwirkend auf den 1. Januar 2012. Von dieser Steuer wären – im Gegensatz zu direkten Nachkommen – lediglich Ehepartner und Hilfswerke ausgenommen. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sollen noch nicht definierte Ermässigungen gelten. Der Steuerertrag würde zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen.
Familienunternehmen und KMU stark betroffen
80 Prozent der rund 300’000 Schweizer Unternehmen sind Familienbetriebe. Nachfolgeregelungen würden bei der Annahme der Initiative stark erschwert: Die Erbschaftssteuer entzieht Unternehmen beim Übergang auf die nächste Generation Geld oder blockiert wichtige Mittel. Damit fehlen diese für Investitionen und die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die noch nicht definierten Erleichterungen für Unternehmen gelten nur, sofern die Betriebe mindestens zehn Jahre weitergeführt werden. Einen Familienbetrieb zu übernehmen, wird dadurch finanziell unattraktiv. Viele Unternehmen würden von grösseren Firmen übernommen – als Konsequenz nimmt die Anzahl langfristig orientierter Familienbetriebe mit sicheren Arbeitsplätzen ab.
Ungerechte Dreifachbesteuerung
Von der Initiative sind nicht nur KMU und Unternehmen im Familienbesitz betroffen, sondern auch Sparer, denn Einkommen und Vermögen werden bereits zu Lebzeiten als Einkommen und Vermögen besteuert. Mit einer nationalen Erbschaftssteuer würde dasselbe Geld ein drittes Mal besteuert. Die meisten Kantone haben die Besteuerung von Erbschaften für direkte Nachkommen inzwischen abgeschafft. Wollen Eltern ihren Kindern ihr Vermögen oder Immobilien vererben, würden die Nachkommen neu gleich besteuert wie Fremde. Zudem werden Häuser neu oft zu einem höheren Verkehrswert statt zum tieferen Steuerwert bewertet – womit auch der Mittelstand betroffen ist. Fehlen den Erben die liquiden Mittel, sind diese gezwungen, das Elternhaus zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu begleichen.
Verlust der kantonalen Steuerhoheit
Die Initiative entzieht den Kantonen die Kompetenz zur Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen und will diese dem Bund übertragen. Das ist ein starker Eingriff in den Steuerföderalismus und eine Missachtung früherer demokratischer Entscheide auf Kantonsebene. Ob die Kantone mit der neuen Bundessteuer gleich viel einnehmen würden wie zuvor, ist zudem fraglich, da die nationalen Einnahmen zu zwei Dritteln in die AHV und bloss zu einem Drittel an die Kantone zurückfliessen sollen.
Um Familienunternehmen, KMU und Mittelstand zu schützen, setzt sich das Komitee beider Basel «NEIN zur Erbschaftssteuer» entschieden gegen die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene ein. www.erbschaftssteuer-nein.ch
Weshalb regionale Unternehmer die Erbschaftssteuerreform ablehnen
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie an der Lunchveranstaltung am 28. Mai 2015, an der Mitglieder des Komitees anwesend sein werden. Eine Anmeldung ist erforderlich (Aurelia Vögeli, [email protected], 061 270 60 80).
Auskunft erteilen:
Dr. Gabriel Barell, Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt, Tel. 061 227 50 10
Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland, Tel. 061 927 65 01
Barbara Gutzwiller, Direktorin Arbeitgeberverband Basel, Tel. 061 205 96 05
Dr. Franz A. Saladin, Direktor Handelskammer beider Basel, Tel. 079 244 18 39
Andreas Zappalà, Geschäftsführer Hauseigentümerverband Basel-Stadt, Tel. 061 205 16 16
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin Standortpolitik
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