
18. Oktober 2016
Neue Baselbieter Energiesteuer ist der falsche Ansatz
Am 27. November stimmen die Baselbieterinnen und Baselbieter über eine neue Energiesteuer ab. Die neue Steuer ist weder bundesrechtlich abgesichert, noch beachtet sie steuerrechtliche Prinzipien. Darüber hinaus verursacht sie sowohl bei Privathaushalten als auch bei Unternehmen und der Verwaltung einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand.
Das Baselbieter Energiepaket ist grundsätzlich ein sinnvolles Unterfangen. Seit 1987 wird seine Umsetzung über Verpflichtungskredite sichergestellt: Für 2010 bis 2019 stehen insgesamt 50 Millionen Franken beziehungsweise jährlich 5 Millionen Franken zur Verfügung. Die Baselbieter Regierung möchte dieses Modell nun abschaffen und als Alternative dazu eine neue Energiesteuer einführen. Nicht nur wird das Fördervolumen des Energiepakets dadurch auf jährlich 15 Millionen Franken verdreifacht, auch die Massnahmen des Energiegesetzes zur Reduktion der CO2-Emissionen werden verschärft oder ausgebaut.
Abgrenzung zum Bund ungeklärt
Es ist rechtlich umstritten, ob der Kanton Basel-Landschaft überhaupt bemächtigt ist, eine solche Abgabe zu erheben. Trotz diverser Rechtsgutachten ist noch nicht abschliessend geklärt, ob diese Kompetenz dem Bund vorbehalten ist. Mit der CO2-Abgabe und der Mineralölsteuer wird der Konsum nicht erneuerbarer Energien bereits auf Bundesebene wesentlich besteuert. Eine parallele Besteuerung auf kantonaler Ebene schafft Doppelspurigkeiten und verhindert eine klare Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten von Bund und Kantonen.
Enormer Aufwand für Privathaushalte und Unternehmen
Die Kosten, um die neue Steuer zu erheben, werden im Vergleich zu ihrem Ertrag hoch ausfallen. Privathaushalte und Unternehmen sind gezwungen, genau darüber Buch zu führen, wieviel nicht erneuerbare Energie sie verbrauchen. Diese Selbstdeklarationen müssen durch die Behörden geprüft werden. Dies bedeutet einen enormen bürokratischen Aufwand und ein beträchtliches Fehlerpotenzial, soll doch der Energieverbrauch jeder Parzelle kontrolliert werden. Zudem verletzt die neue Steuer das steuertechnische Prinzip der Praktikabilität: Dieses besagt, dass die Besteuerung sowohl die Kapazitäten der Finanzverwaltung als auch der Steuerzahler beachten soll.
Riskante Steuerbasis
Unternehmen haben die Möglichkeit der Abgabebefreiung – aber nicht alle können diese auch effektiv nutzen. Weil es sich finanziell nicht lohnt, das Potenzial zu gering ist oder sie schlicht keinen Einfluss auf Massnahmen haben. Dies ist nicht nur mit Vollzugsproblemen verbunden, sondern widerspricht auch dem Gebot der Allgemeinverbindlichkeit von Steuern.Privathaushalte können die Energieabgabe zum Beispiel durch den Kauf von kostengünstigen, portablen Elektroheizungen einfach umgehen, was nicht Sinn der Sache sein kann.
Kurzum, die Steuerbasis der geplanten Abgabe könnte sich als deutlich riskanter erweisen, als es auf den ersten Blick scheint. Die Konsequenz wäre eine überproportionale Mehrbelastung der abgabeleistenden Haushalte und Unternehmen auf Kosten derer, die sich der Abgabe entziehen werden.
Falscher Ansatz
Mit der neuen Baselbieter Energiesteuer wird ein Fonds auf- und ausgebaut, der Mitnahmeeffekte verstärkt und das Potenzial hat, Massnahmen unabhängig davon zu unterstützen, ob sie sinnvoll sind oder nicht. Aus Sicht des Komitees hat es die Regierung in Baselland deshalb verpasst, sich frühzeitig mit alternativen Finanzierungsmethoden auseinanderzusetzen. Spätestens mit der Trennung der Steuervorlage vom restlichen Energiegesetz hätte dies erfolgen müssen. Dies ist umso ärgerlicher, zumal verschiedene Modelle bereits vor Jahren thematisiert wurden. Allesamt Alternativen ohne die Unzulänglichkeiten einer neuen und unbekannten Steuer.
Nein zur neuen Steuer
Ein NEIN am 27. November zur neuen Energiesteuer ermöglicht es, unterschiedliche Finanzierungsmethoden zu prüfen, um ein faires und rechtlich abgesichertes Modell zu wählen. Das Komitee «NEIN zur neuen Energiesteuer in BL» lehnt deshalb die Verfassungs- und Gesetzesvorlage entschieden ab.
Weitere Informationen unter www.energiesteuer-bl.ch
Weitere Auskünfte
Dr. Franz A. Saladin, Direktor Handelskammer beider Basel, Tel. 061 270 60 71
Download
Medienmitteilung NEIN zur neuen Baselbieter Energiesteuer (PDF)
Direktor
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