29. Januar 2013
Richtplan Basel-Stadt – auch die Nutzung durch die Wirtschaft muss berücksichtig werden
Der Richtplan des Kantons Basel-Stadt legt einen wichtigen Grundstein für die Entwicklungsmöglichkeiten der ansässigen Unternehmen und derjenigen Unternehmen, die sich im Kanton Basel-Stadt in Zukunft niederlassen wollen. Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Bildung von mehr Wohnraum, jedoch darf diese nicht auf Kosten von Wirtschaftsgebieten gehen.
Die Handelskammer beider Basel verlangt nach wie vor, dass neben der Wohnraumförderung eine offensivere Arbeitsraumpolitik betrieben wird. Der Druck auf bestehende Wirtschaftsflächen durch konkurrenzierende Nutzungen gilt es zu verringern, und das angekündigte „Flächenmanagement“ zur Verhinderung von Verdrängungseffekten bei Unternehmen ist umzusetzen. Es soll eine Ersatzpflicht für den Wegfall von Wirtschaftsflächen eingeführt werden. Zudem wird ein Mix für unterschiedliche Branchen angestrebt. Auch sind die Ergebnisse der Studie zu den „Wirtschaftsflächen“, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit federführend durchführt, zwingend in die laufende Anpassung des Richtplans einzuarbeiten.
Die Handelskammer beider Basel steht den Mischgebieten nach wie vor aufgrund der Konfliktträchtigkeit kritisch gegenüber. Die Mischgebiete wurden im neuen Richtplan mit der zusätzlichen Option „Altrhein“ ergänzt. Diese ist wieder zu streichen, weil dort die Rangiergeleise der Hafenbahn noch benötigt werden. Mit der Festsetzung der wirtschaftlichen Schwerpunktgebiete ist die Handelskammer grundsätzlich einverstanden, solange diese auch langfristig erhalten bleiben und nicht durch Testplanungen in Frage gestellt werden. Beim Thema „Vertikale Verdichtung“, die sehr begrüsst wird, fordert die Kammer eine offensivere Verdichtungspolitik und eine örtliche Festlegung der Verdichtungsgebiete.
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