
25. Juli 2014
Zielkonflikt mit Leitbild
Die Handelskammer beider Basel hat Mühe mit Teilen des Verkehrspolitischen Leitbilds sowie des Massnahmenplans USG §13. Das Leitbild ist zwar gut strukturiert, inhaltlich hat die Kammer jedoch einige Vorbehalte anzubringen.
Zielkonflikt mit USG §13
Die Handelskammer hat mit dem Leitbild einen grundsätzlichen Zielkonflikt. Sie beurteilt die Umsetzung des §13 USG fern von jeglicher Realität, genauso wie die einseitige MIV-Reduktion. Aus Sicht der Wirtschaft müssen vor allem der Verkehrsfluss und die Erreichbarkeit der Stadt Basel im Fokus stehen, wobei Schiene und Strasse gleichwertig zu berücksichtigen sind.
Künstliche Parkraumverknappung trotz Nachfrage
Die Parkraumbewirtschaftung wird im Leitbild neben dem Strassenverkehrsmanagement als „das entscheidende Element zur Erreichung des Reduktionsziels bis 2020“ bezeichnet. Das Leitbild hält fest, dass die Parkraumbewirtschaftung verschärft und die Anzahl der Parkplätze reduziert werden müssten. Grenzgänger sind jedoch auf Parkplätze angewiesen, da der grenzüberschreitende ÖV keine ausreichende Alternative zum MIV ist. Eine künstliche Parkraumverknappung trotz wachsender Nachfrage ist aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.
Ja zum City-Logistik-Konzept
Die Handelskammer begrüsst die Absicht, ein City-Logistik-Konzept zu entwickeln. Das Konzept soll nicht nur aus Einzelmassnahmen bestehen, sondern als Gesamtpaket in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Logistikbranche erarbeitet werden.
Generell hält die Handelskammer fest, dass die Entscheidungskompetenzen, die der Regierungsrat mit dem Leitbild erhält, zu umfangreich sind: „Das Leitbild hat derart weitreichende Konsequenzen für alle Verkehrsteilnehmer, dass es dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt werden sollte“, so Martin Dätwyler, stv. Direktor.
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