
29. Januar 2014
Der Grosse Rat splittet die Zonenplanrevision Basel-Stadt
Der Zonenplan legt grundeigentümerverbindlich die zulässige Nutzung einer Parzelle fest. Er stützt sich dabei auf die Vorgaben aus dem Richtplan. Den Entscheid des Grossen Rates, eine Teilung der Vorlage vorzunehmen und die Stadtrandentwicklungen Ost sowie Süd von der Hauptvorlage zu trennen, hat die Handelskammer beider Basel mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Die Zonenplanrevision muss unter anderem zum Ziel haben, die Standortvorteile des Kantons im nationalen und vor allem internationalen Vergleich für Unternehmen attraktiv zu gestalten. Neben der Qualität und Quantität von Arbeitsplatzgebieten gehört auch das Angebot an Wohnnutzungen als wichtiger Faktor dazu. Die Handelskammer unterstützt nach wie vor sämtliche Vorhaben betreffend Stadtrandentwicklungen.
Den Entscheid des Grossen Rates, eine Aufteilung der Vorlage vorzunehmen und die Stadtrandentwicklungen Ost sowie Süd von der Hauptvorlage zu trennen, hat die Handelskammer beider Basel mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss löst das Parlament Unsicherheiten aus, da vor allem die für die Wirtschaft relevanten Aspekte des Zonenplans nun dem Referendum unterstehen. Ein solches ist schon im Vorfeld der Behandlung angekündigt und im Nachgang auch tatsächlich ergriffen worden. Sollten deswegen die Neueinzonungen Ost und Süd nicht realisiert werden können, ist im Grunde die gesamte Zonenplanrevision in Frage zu stellen. Denn damit geht der Aspekt der Stadtentwicklung verloren – die Hauptvorlage verfolgt grossmehrheitlich den Erhalt des Status quo. Die mit der Revision gebotene Chance sollte man sich nicht entgehen lassen, vor allem im Hinblick auf die im Sommer 2014 in Kraft tretenden Bestimmungen des neuen nationalen Raumplanungsgesetzes.
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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