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12. Februar 2018

Lysbüchel muss wirtschaftliches Schwerpunktgebiet bleiben

Die Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rates berät zurzeit über den Bebauungsplan Volta Nord und die zukünftige Nutzung des Wirtschaftsareals Lysbüchel. Die Handelskammer plädiert, dass für die wichtige und grosse Wirtschaftsfläche im Kanton Basel-Stadt ein pragmatischer Entscheid gefällt wird, von dem sowohl die Wirtschaft als auch die Bevölkerung profitieren.

 

Die Handelskammer beider Basel anerkennt, dass bei der Entwicklung von Arealen auch Transformationen hinsichtlich der Nutzungen diskutiert werden müssen. Im Falle bestehender Wirtschaftsflächen vertritt sie klar die Meinung, dass der Fokus auf den Bedürfnissen der Wirtschaft liegen muss.

 

Die Vorlage Volta Nord widerspricht den strategischen Entscheiden und Planungsgrundsätzen im Richtplan Basel-Stadt. Denn dort ist das Areal «Äusseres St. Johann» als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus ist die Vorlage hinsichtlich Verkehr, Siedlung und Naturraum auf das Wohnen ausgerichtet. Der Regierungsrat schlägt im Baufeld 2 sogar mindestens 40 Prozent Wohnen vor. Laut Raumplanungsgesetz ist der Regierungsrat angehalten, raumwirksame Vorhaben, Planungen und Genehmigungen mit dem kantonalen Richtplan abzustimmen und zu erläutern, wie diese mit den Zielen und Inhalten des Richtplans übereinstimmen. Die Handelskammer kann beim Lysbüchel kein entsprechendes Vorgehen erkennen.

 

Handelskammer fordert rasche Klärung bei der Nutzung

Im Rahmen eines Hearings in der Bau- und Raumplanungskommission erinnerte die Handelskammer beider Basel mit Nachdruck daran, dass eine Gesamtschau einzunehmen ist, die über das Areal Lysbüchel hinaus geht. Entsprechend ist die gesamte Umgebung dieser Wirtschaftsfläche in die Beschlüsse über die weitere Entwicklung einzubeziehen. Das Areal Lysbüchel hat aufgrund seiner Geschichte und Lage eine besondere Identität entwickelt. Diese muss gestärkt werden. Unabhängig davon, wie die Kommission und das Plenum des Grossen Rates entscheiden wird, appelliert die Handelskammer beider Basel eindringlich, die Verfahren zu beschleunigen. Nur so können ein Stillstand und Brachen verhindert werden, was für alle Beteiligten von Vorteil ist – seien dies Grundeigentümer, Kanton oder Wirtschaft.

 

 
Die Forderungen der Handelskammer in aller Kürze
  • Lysbüchel muss wirtschaftliches Schwerpunktgebiet bleiben
  • Ein Grossteil des Areals muss in der Industrie- und Gewerbezone belassen werden
  • Lediglich im südlichen Teil ist eine sinnvoll gestaltete Mischnutzung akzeptabel
  • Das Areal soll verdichtet werden
  • Die Verfahren sollen beschleunigt werden
  • Arealentwicklungen sollen nicht jahrelang blockiert werden und die Entstehung von Brachen ist zu vermeiden, ansonsten schadet das der Wirtschaft

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Das Lysbüchel ist als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet zu erhalten.



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17. Februar 2018

Marcel Rünzi, Basel

Lautes Gewerbe braucht es auch im Stadtkanton Basel; Raum zu ungehinderter Entfaltung des Gewerbes. Das Lysbüchelareal, als letztes zusammenhängendes Industrie- und Gewerbeareal, umgeben von Industrienutzung, bietet hiezu ideale Voraussetzungen. Unsere Stadt braucht handwerkliche Arbeitsplätze, wie auch Plätze für niederschwellige Arbeiten, beides ist evident. Wird das Gewerbe ins Umfeld von Basel verdrängt, verteuern sich die Handwerksstunden, und es führt zu erhöhtem Verkehrsaufkommen. Lautes Gewerbe und Wohnen verträgt sich nicht, was sich am Beispiel Erlenmattareal belegen lässt. Längs Schwarzwaldallee (Ostseite) war Gewerbenutzung geplant, doch keine Betriebe liessen sich finden. Heute stehen dort Wohnhäuser, eingebettet in das Wohnumfeld. Schon ein Augenschein aus dem 30er Bus zeigt, dass sich hier Wohnen und Gewerbe schlecht vertragen und wohl beide Seiten unglücklich gemacht hätte. Deshalb, Hände weg von Mischnutzung!


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