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24. Oktober 2015

NEIN zum Bürokratiemonster Beschaffungsgesetz

Die Initiative mit dem verführerischen Titel «Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen», über die das Baselbieter Stimmvolk am 8. November 2015 abstimmt, verlangt eine Neuschaffung von zusätzlichen Kontrollorganen und Verfahrensabläufen im öffentlichen Beschaffungsprozess. Das ist unnötig, bläht die Bürokratie auf und führt zu zusätzlichen Kosten bei KMU und Steuerzahlern.

 

Die heutige, gesetzliche Regelung bietet bereits ein wirksames und ausreichendes Kontrollinstrument. Aber anstatt die bestehenden Gesetze umzusetzen, sollen hier wieder einmal neue geschaffen und die Bürokratieschraube noch mehr angezogen werden.

 

Neu soll ein Beirat, bestehend aus mindestens sieben Mitgliedern, das öffentliche Beschaffungswesen „unterstützen“ und begleiten – sprich beschäftigen, behindern und verteuern. Zusätzlich soll ein weiteres Kontrollorgan beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) angesiedelt werden. Dessen Pflichten und Vorgehensweisen sind im Initiativtext teilweise sehr allgemein und teilweise sehr detailliert festgehalten. Das KIGA soll zur Erfüllung dieser Aufgabe mit den „notwendigen Ressourcen“ ausgestattet werden, was nichts anderes heisst, als dass beim Kanton weitere Stellen geschaffen werden müssen. Das neue Kontrollorgan kann Geld von anbietenden Unternehmen zurückbehalten und dieses als eingenommene Strafbeträge für die ihnen übertragenen Kontrollaufgaben verwenden.

 

Der Haushalt des Kantons Basel-Landschaft würde durch die Schaffung dieses Kontrollapparates zusätzlich unnötig belastet. Das heisst nur eines: dass das Bürokratiemonster wächst und das Bauen zu Lasten des Steuerzahlers teurer wird. Dies gilt es mit einem klaren NEIN zum neuen Beschaffungsgesetz zu verhindern.

 
Administrativer Mehraufwand und Kosten für KMU

Seit Jahren kämpft das Gewerbe gegen den hohen Verwaltungsaufwand, und wiederholt haben sich Wirtschaftsverbände für KMU stark gemacht und sich für eine Verminderung des Zeitaufwandes für administrative Abläufe eingesetzt. Die Initianten haben nun allein unter dem Titel „Nachweis und Kontrolle“ sieben neue Paragraphen eingefügt, die zu einem grossen Teil die Nachweispflichten für Auftragnehmer erhöhen. Zusätzlich wird die Beweislastumkehr bezüglich Gesetzestreue eingeführt: ein Unternehmen hat damit nur dann Aussicht auf einen Auftrag, wenn es nachweisen kann, dass es die Gesetze vollumfänglich einhalten wird – wozu es sowieso verpflichtet ist und bei einem Verstoss auch entsprechend gebüsst würde. Dieser Nachweis muss natürlich vor dem Zuschlag und auf eigene Kosten erfolgen und die gesetzlich verankerten Sicherstellungen in Form von Konventionalstrafen, Kautionspflichten und Garantiedepots können bis zu 20 Prozent der Auftragssumme betragen. Viele Unternehmen werden sich das nicht leisten können.

 

Aus Sicht der Wirtschaft, insbesondere der kleineren Unternehmen, sowie der Steuerzahler muss diese absolut unnötige Initiative am 8. November 2015 abgelehnt werden. Sie bringt keinen zusätzlichen Arbeitnehmerschutz, unfairere Wettbewerbsbedingungen für KMU und vor allem mehr Bürokratie!

Dr. Franz A. Saladin
Direktor

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