09. März 2015
Neue EU-Regelungen für Geschäftsautos und Mehrwertsteuer
Im Rahmen der Debatte über den schwachen Euro und der Suche nach Optimierungen für Unternehmen werden auch weitere Steuer- und Zollregelungen für die Schweiz umgesetzt. Einerseits wird die Europäische Union per 1. Mai 2015 eine einheitliche Regelung bezüglich dem Einsatz von Schweizer Firmenfahrzeugen durch Grenzgänger erlassen, andererseits besteht die Möglichkeit einer steuerlichen Registrationspflicht für Schweizer Firmen.
Risiko auf vier Rädern
Mittlerweile ist bekannt, dass aufgrund eines im März 2013 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Verschärfung hinsichtlich Verwendung von in der EU unverzollten Schweizer Firmenfahrzeugen durch Grenzgänger eingetreten ist. Nur wurde das besagte Urteil von den EU-Mitgliedstaaten uneinheitlich umgesetzt. Das hat die EU-Kommission dazu bewogen, eine einheitliche Regelung mit Wirkung auf den 1. Mail 2015 zu erlassen, die den eingeschlagenen Weg weiter verschärft.
Hilft eine umsatzsteuerliche Registration in der Europäische Union gegen den Euro-Druck?
Im Schatten der Debatte über den schwachen Euro, die Frankenstärke und die Suche nach Optimierungen für Unternehmungen sind beinahe unbemerkt weitere Steuer- und Zolltücken für die Schweiz am EU-Horizont aufgetaucht. Einerseits führen immer neue Vorschriften (Nutzung von Firmenfahrzeugen, Internetdienstleistungen an EU Kunden etc.) zu einer steuerlichen Registrationspflicht für Schweizer Firmen, andererseits eröffnet sich gerade durch die Registration die Möglichkeit den EU Markt effizienter und kostengünstiger zu bewirtschaften. Aus der Not eine Tugend zu machen war schon immer überlebenswichtig, die Frage ist nur, wie dies konkret umgesetzt werden kann.
Eine detaillierte Einschätzung der Lage sowie weitere Informationen und Auskünfte entnehmen Sie den untenstehenden Dokumenten (s. Downloads).
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