
03. Februar 2016
Spekulationsstoppinitiative: Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Am 28. Februar 2016 stimmen wir über diverse Vorlagen ab – auch über die Spekulationsstoppinitiative. Diese möchte Banken, Versicherungen, Pensionskassen und sonstigen institutionellen Anlegern verbieten, in Finanzinstrumente zu investieren, die auf Agrarrohstoffen basieren. Damit möchten die Initianten den Hunger bekämpfen. Die Handelskammer sagt NEIN zur Initiative.
Hunger ist ohne Frage eine der grössten Herausforderungen, die wir angehen müssen. Hungernde Menschen lassen niemanden kalt. Doch hilft die Initiative tatsächlich, die Hungerproblematik zu bekämpfen? Die klare Antwort lautet nein.
Werfen wir einen Blick in die Vergangenheit. Vor über hundert Jahren wurde bereits über Finanzspekulation und deren Auswirkungen diskutiert. So wurden 1897 an der Getreidebörse in Berlin – damals eine der bedeutendsten Europas – Termingeschäfte verboten. Nur drei Jahre später wurde das Verbot wieder aufgehoben, mit der einzigen Wirkung, dass die Berliner Börse danach lediglich noch eine «Provinzbörse» war. Die erhoffte Wirkung der Stabilisierung der Preise blieb aus.
Auch aktuelle Studien finden keinen verstärkenden Effekt des Terminhandels auf die Nahrungsmittelpreise. Wenn, dann können bei Grundnahrungsmittel eher stabilisierende Effekte auf die Preise festgestellt werden, welche die – für Produzenten und Konsumenten – schädliche Volatilität abschwächen.
Fakt ist: Wenn man den Hunger bekämpfen möchte, muss die Infrastruktur (Abbau, Transport und Lagerung) in den Ländern vor Ort ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen Subventionen, Exportbeschränkungen sowie Zölle abgebaut werden. Alles andere nutzt lediglich dem eigenen Gewissen und hilft hungernden Menschen nicht. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Aus diesem Grund sagt die Handelskammer beider Basel am 28. Februar NEIN zur Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»
Bereichsleiter Finanzen und Steuern
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