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10. März 2015

Studie zur Erbschaftssteuerinitiative

Am 14. Juni 2015 kommt die Erbschaftssteuerinitiative zur Abstimmung. Diese will Erbschaften über zwei Millionen Franken und Schenkungen von mehr als 20’000 Franken pro Jahr und beschenkter Person auf Bundesebene mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent besteuern. Wie eine Studie von PricewaterhouseCoopers (PwC) zeigt, belastet diese Steuer in erster Linie KMU und Familienunternehmen. Die Handelskammer beider Basel lehnt die Initiative entschieden ab.

 

80 Prozent der 300’000 Schweizer Unternehmen sind in Familienbesitz. Jedes Fünfte soll in den nächsten fünf Jahren an die nächste Generation übergeben werden. Im Gegensatz zu direkten Nachkommen sind Ehepartner und Hilfswerke von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind nicht definierte Erleichterungen vorgesehen, sofern sie mindestens zehn Jahre weitergeführt werden. Schenkungen von über 20’000 Franken pro Person und Jahr sollen nach Annahme der Initiative rückwirkend auf den 1. Januar 2012 dem Nachlass hinzugerechnet werden. Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen würden durch die Initiative stark erschwert: Die Erbschaftssteuer entzieht KMU beim Übergang auf die nächste Generation Geld oder blockiert wesentliche Mittel. Damit fehlen diese für Investitionen und die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die neue Bundessteuer führt bei vielen KMU zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung.

 

Die PwC-Studie zeigt:

 

  • Betroffen sind Unternehmen ab 14 Mitarbeitenden, je nach Unternehmensbewertung bereits ab 8 Mitarbeitenden.
  • Will ein Unternehmer den Steuerbetrag vor der Unternehmensübergabe bereitstellen, muss er während zehn Jahren 30 bis 40 Prozent mehr Gewinn erzielen. Ausserdem führt die Vorfinanzierung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer aus zusätzlichen Gewinnen zu einer steuerlichen Mehrbelastung beim Nachlass bzw. Schenker von zehn bis zwölf Prozent. Die Steuerlast beträgt damit zum Schluss nicht wie beabsichtigt 20 Prozent, sondern bis zu 32 Prozent.
  • Ohne vorgängige Finanzierung im Unternehmen führt die Begleichung der Erbschaftssteuer zu einem Verlust von bis zu 50 Prozent des Eigenkapitals. Die meisten Unternehmen sind nicht in der Lage, diesen Verlust auszugleichen.
  • Sobald die Weiterführungsfrist von zehn Jahren nicht eingehalten werden kann, wird die volle Erbschaftssteuer nachträglich fällig: Diese Rücklage und Mittelbindung lässt kein Kapital für Wachstum übrig und ist ein Einschnitt in die unternehmerische Freiheit.
  • Familienunternehmen erleiden massive Wettbewerbsnachteile.
  • Es besteht eine grosse Unsicherheit bezüglich der Weiterführung des Unternehmens, der Ausgang des Gesetzgebungsprozesses ist offen.
  • Ein Familienunternehmen weiterzuführen wird dadurch finanziell immer unattraktiver. Viele Familienunternehmen würden von grösseren Firmen übernommen werden. Als Konsequenz nimmt die Anzahl langfristig orientierter Familienbetriebe mit traditionell sicheren Arbeitsplätzen ab.

 

Quelle: PwC/economiesuisse

 

Die ganze Studie können Sie hier nachlesen.

www.erbschaftssteuer-nein.ch


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