15. August 2018
Umsetzung der SV17 in Baselland – rasch klare Verhältnisse schaffen
Während in Bundesbern noch über die konkrete Ausgestaltung der Steuervorlage 17 (SV17) diskutiert wird, hat der Kanton Basel-Landschaft seine Pläne zur Umsetzung bereits in Vernehmlassung gegeben. Die Handelskammer beider Basel begrüsst dieses rasche Vorgehen, denn die Wirtschaft braucht so schnell wie möglich klare Verhältnisse.
Zentrales Element der Vorlage ist die Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuersätze. Mit der geplanten Abschaffung der Privilegien für Sonderstatusgesellschaften kann der Standort nur so wettbewerbsfähig bleiben. Die Handelskammer beider Basel schlägt vor, die Gewinnsteuer aus Gründen des Standortwettbewerbes nicht nur auf 13,45 Prozent, sondern auf das Niveau des Nachbarkantons Basel-Stadt, nämlich auf 13,04 Prozent, zu senken. Sie ermuntert zudem den Regierungsrat, mutig voranzugehen und von einer Staffelung der Senkung abzusehen.
Um den Baselbieter Unternehmen schnellstmöglich Rechtssicherheit gewähren zu können, sollte die Vorlage nach Ansicht der Handelskammer so konzipiert sein, dass sie unabhängig der Entwicklung auf Bundesebene umgesetzt werden kann. Der Kanton Waadt kann hier als Vorbild dienen, wo eine proaktive Senkung der Unternehmenssteuern 2016 vom Volk angenommen wurde.
Forschungs- und Innovationsstandort stärken
Die Handelskammer ist sehr erfreut, dass der Kanton Basel-Landschaft mit seiner Vorlage ein Bekenntnis zum Forschungs- und Innovationsstandort abgibt. Durch die Einführung der Patentbox mit einer maximalen Entlastung von 90 Prozent und dem vorgesehenen Abzug für Forschung und Entwicklung werden die richtigen Anreize gesetzt. Bei letzterem würde die Handelskammer einen höheren Abzug begrüssen. Damit die Vorteile der Patentbox zum Tragen kommen ist es zudem unabdingbar, dass sie einfach und praktikabel umgesetzt wird.
Problematisch ist die vorgesehene Erhöhung der Dividendenbesteuerung. Da der Regierungsrat selbst nur mit bescheidenen Mehrerträgen rechnet und sich im Bundesparlament ein Verzicht auf eine Erhöhung abzeichnet, soll darauf auch auf kantonaler Ebene verzichtet werden.
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