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01. September 2015

Einführung Lehrplan 21

Betrifft: Bericht zur parlamentarischen Initiative 2014/055 von Jürg Wiedemann: Einführung Lehrplan 21

 

Anliegen

Die Handelskammer beider Basel erbittet den Landrat, dem Bericht der Bildungs- Kultur- und Sportkommission des Landrates (BKSK) nicht zu folgen und die geplante Gesetzesänderung, welche eine Kompetenzänderung betreffend Einführung des Lehrplan 21 zur Folge hat, abzulehnen.

 

Argumentation

Der Bildungsrat hat entschieden, den Lehrplan 21 auf Stufe Kindergarten und Primarschule im Schuljahr 2015/16 und auf Stufe Sek. I im Schuljahr 2018/19 einzuführen. Sollte die Gesetzesänderung angenommen werden, so könnte der Landrat aktuell einzig den Einführungszeitpunkt, des Lehrplan 21 auf Stufe Sek. I ändern, respektive die Einführung auf dieser Stufe überhaupt verhindern. Es gilt aber nun zu bedenken, dass ab kommendem Jahr die ersten Schülerinnen und Schüler aus den sechsten Primarklassen in die Sek. I-Stufe wechseln. Hier gilt es möglichst rasch eine vernünftige und definitive Lösung zu finden. Es ist nicht sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler nach der Primarschule mit einem Übergangs-Lehrplan zu konfrontieren.

 

Gemäss Bericht des BKSK äusserten sich 26 von 37 Stellungnahmen klar ablehnend oder zumindest kritisch zu der geplanten Gesetzesänderung. Dass diese kritische Stimmen zum grössten Teil aus Schulkreisen (Schulleitungen, Rektorinnen und Rektoren, Lehrerverbände, Schulräte etc.) kommen, ist ein klares Signal, dass die hauptbetroffenen Fachpersonen den Entscheid des Bildungsrates befürworten und ihn somit auch mittragen werden.

 

Die Einflussnahme des Landrates auf pädagogische und fachliche Dossiers hat der Gesetzgeber bewusst auf die Wahl der Bildungsratsmitglieder beschränkt. So zeigt die Einführung des Lehrplan 21 exemplarisch, welche Auswirkungen eine Kompetenzänderung mit sich bringen würde: Pädagogische und übergeordnete Interessen stehen nicht mehr im Fokus, sondern müssen für politische Auseinandersetzungen herhalten. Der Lehrplan 21 wie auch andere Lehrpläne müssen daher durch ein Fachgremium festgesetzt werden und eignen sich nicht für gesellschaftspolitische Bildungsdebatten.

 

Die Handelskammer unterstützt die aktuell strukturell und inhaltlich (noch) harmonisierten Bildungssysteme der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt und lehnt daher die Kompetenzänderung betreffend Lehrplan 21 ab.

 

Lesen Sie hier die Stellungnahme zum Lehrplan 21.

Karin Vallone
Bereichsleiterin Bildung
[email protected]
T +41 61 270 60 86

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