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15. Oktober 2014

Änderung des Schulgesetzes

Anliegen

Die Handelskammer beider Basel bittet den Grossen Rat betr. Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 dem § 131 Abs. 1 lit. j in der Fassung des Regierungsratschlags zuzustimmen,

oder im Kommissionsvorschlag die Privatschulen den staatlichen Schulen mit nachfolgendem Wortlaut gleich zu stellen.

 

"Die Privatschule beschäftigt grundsätzlich Lehrpersonen, die ein von der EDK anerkanntes Diplom oder einen ausländischen staatlichen oder einen privaten Abschluss haben, der dem staatlichen Diplom entspricht. Für die Anstellung von Lehrpersonen mit nicht anerkannter oder unvollständiger Ausbildung gelten die Bestimmungen von § 93 Abs. 2 sowie § 96 Abs. 1 und 2 analog."

 

Argumentation
  • Die Stärke der Privatschulen liegt in ihrer Innovationskraft und in ihrer Flexibilität, die es ermöglichen, dank spezieller Ausrichtung oder spezieller Modelle individuellere schulische Laufbahnen anzubieten als öffentliche Schulen. Privatschulen können somit besondere Bedürfnisse optimal abdecken. Sie verleihen dem ganzen Bildungswesen zusätzliche Impulse und sorgen für Angebotsvielfalt.

 

  • Wegen des eindeutigen Nutzens der Koexistenz von Privatschulen in einem vorherrschenden öffentlichen Bildungswesen tritt die Handelskammer beider Basel dafür ein, dass die Privatschulen u.a. mittels Gewährleistung speditiver und fairer Bewilligungsverfahren aktiv gefördert werden und gleich lange Spiesse wie die Volksschulen haben.

 

  • Privatschulen können keine 100% Quote an ausgebildeten Lehrpersonen erreichen. Die Minerva Schule hat 87 Prozent ausgebildeter Lehrpersonen, die Rudolf Steiner Schule Basel 88% und das Ipso Haus des Lernens 85 Prozent.

 

  • Die Volksschulen erreichen ebenfalls keine 100-Prozent-Quote. Sie behelfen sich mit der Anstellung unvollständig oder anders ausgebildeter Lehrpersonen gemäss §§ 93 und 96 des Schulgesetzes.

Dasselbe muss den Privatschulen auch ermöglicht, oder ihnen, wie dies im Regierungsratschlag vorgesehen ist, eine Mehrheit an qualifizierten Lehrpersonen vorgeschrieben werden.

 

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Factsheet Änderung Schulgesetz Privatschulen

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

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Kommentare



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