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09. Januar 2012

Neues Staatsbeitragsgesetz BS

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den vorliegenden Ratschlag und Entwurf zu einem neuen Staatsbeitragsgesetz. Insbesondere ist zu begrüssen, dass die Gesetzesvorlage keine kritischen Punkte für die freie Marktwirtschaft beinhaltet.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Ratschlag und Entwurf zu einem neuen Staatsbeitragsgesetz

 

Aufgefallen ist uns jedoch, dass der Gesetzesentwurf sowohl für die Bemessung von Staatsbeiträgen, als auch bei deren Erfolgskontrolle sowie Rechnungsführung und Revision keinerlei Unterscheidungen bezüglich der Grössenordnung solcher Beiträge vorsieht, die in der Verordnung zu konkretisieren wären.

Das Gesetz sollte zumindest den Grundsatz eines gestaffelten Vorgehens festhalten und in der Verordnung betragliche Limiten für ein vereinfachtes Verfahren bei kleineren Beiträgen vorgesehen werden. Dies ist im Privatsektor längst gang und gäbe.

Kleinere Finanzhilfen und Abgeltungen sollten gegenüber grösseren, wichtigeren oder langjährigen Vorhaben administrative Erleichterungen geniessen. Insbesondere was das Bemessungsprozedere, die Erfolgskontrolle und die Rechnungsführung sowie die Revision betrifft. Damit würden sowohl beim Empfänger als auch beim Departement interne Ressourcen freigesetzt, mit welchen u.a. grössere Staatsbeiträge umso effizienter unter Kontrolle gehalten werden könnten.

 

Downloads

Stellungnahme neues Staatsbeitragsgesetz BS

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

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