
30. Oktober 2013
Mittel für das Agglomerationsprogramm
Die Handelskammer beider Basel zeigt sich enttäuscht über den Beschluss des Bundes, in seinem zweiten Agglomerationsprogramm für die Region Basel wichtige Verkehrsprojekte als nicht prioritär einzustufen. Sie fordert bei der Mittelzuteilung eine bessere Fokussierung auf die grossen Agglomerationen und die Anpassung der Mittelfreigabe für die Agglomeration Basel.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr.
Fokus des Agglomerationsprogramms gefährdet
41 Agglomerationsprogramme der 2. Generation wurden bis zum Stichtag 30. Juni 2012 eingereicht. Gegenüber der 1. Generation hat die Zahl der eingereichten Programme stark zugenommen. Momentan sind 23 Kantone, rund 800 Städte und Gemeinden in das Programm involviert. Diese inflationäre Entwicklung erachten wir als nicht zielführend. Der Grundgedanke des Agglomerationsprogramms besteht darin, diejenigen Agglomerationen bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen zu unterstützen, welche die grössten Verkehrsaufkommen und die grössten Aufgaben bei der Bereitstellung der Infrastrukturen aufweisen. Mit dem vorliegenden Finanzierungsbeschluss werden die Mittel jedoch über die ganze Schweiz verteilt, unabhängig davon welche Lasten die Agglomeration zu tragen hat. Grosse Wirtschaftszentren wie Basel werden über die gleiche Leiste gezogen wie Langental und Thun. Der Fokus auf die „echten Agglomerationen und ihre Probleme“ gehen mit dieser Methodik verloren.
Die Mittel aus dem Infrastrukturfonds sind künftig fokussiert für wenige grosse Agglomerationen einzusetzen. Die Richtlinien zur Ausarbeitung des Agglomerationsprogramms sind entsprechend anzupassen.
Die Planungshoheit für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung liegt bei den Kantonen. Die Planungshoheit des Bundes beschränkt sich auf nationale Infrastrukturen. Um im Rahmen des Agglomerationsprogramms in den Genuss von Bundesmitteln zu kommen, hat das Bundesamt für Raumentwicklung einen sich stetig erweiternden Kriterien- und Anforderungskatalog erstellt. Um diesen zu erfüllen, müssen die Agglomerationen aufwändige Prozesse und Grundlagenarbeiten leisten, obwohl mit den kantonalen Richtplänen die räumliche Entwicklung bereits aufzeigt wird.
Zudem gewinnt man den Eindruck, dass der Bund mit dem Agglomerationsprogramm Siedlungspolitik in den Kantonen betreiben will.
Die Methodik zur Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms muss einfacher und nach transparenten Kriterien erfolgen, welche sich auf das Erstellen von Verkehrsinfrastrukturen beschränkt.
Freigabe von Mitteln für das Agglomerationsprogramm Basel anpassen
Die Agglomeration Basel unterscheidet sich strukturell massgeblich von anderen Agglomerationen und stellt einen Sonderfall dar. So vereinen sich im Perimeter der Agglomeration Basel nicht nur 4 Kantone und ihre Kommunen, sondern zusätzlich stossen die angrenzenden Gebiete in Frankreich und Deutschland dazu. Dies stellt die Trägerschaft vor grosse Herausforderungen, was die Koordination, Meinungsbildung und Projektierung betrifft. Seit der 1. Generation hat die Agglomeration Basel mit einer gemeinsamen Trägerschaft und der Gründung einer Geschäftsstelle bewiesen, dass sie bereit und in der Lage ist, diese Herausforderungen zu meistern. Andererseits darf vom Bund dann auch erwartet werden, dass diese „erhöhen Ansprüche“ in der Agglomeration Basel entsprechend gewürdigt werden. Dass im vorliegenden Beschluss kein einziges grenzüberschreitendes Vorhaben im eingereichten Realisierungszeithorizont aufgenommen wurde, ist nicht akzeptabel. Schliesslich bestehen enge wirtschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen über die Grenzen hinweg, die insbesondere für den Schweizerischen Teil Vorteile bringen.
Die Trinationalität der Agglomeration Basel mit ihren Chancen und Risiken ist bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen.
Die Verlängerung der Tramlinie 3 nach St. Louis muss in den A-Horizont.
Die Region Basel stellt im Rahmen einer Wirtschaftsoffensive die Entwicklung von ausgewählten Arealen in den Vordergrund, um zusätzliche Unternehmen und damit Arbeitsplätze ansiedeln zu können. Eines der Schlüsselareale dieser Offensive ist das Gebiet Salina Raurica. Nun ist es allen klar, dass sich für dessen Entwicklung nur Investoren finden lassen, wenn die Erschliessung des Areals mit dem öffentlichen und dem privaten Verkehr sichergestellt werden kann. Die Tramerschliessung Salina Raurica (1. und 2. Etappe) ist somit Grundvoraussetzung für die Entwicklung und ist ab 2015 zu realisieren. Ebenso verhält es sich mit den Industrie- und Gewerbegebiet Dornach Aesch, das sich in Transformation befindet und mit einem Zubringer an die H18 endlich attraktiv und nachhaltig erschlossen werden könnte.
Die Tramerschliessung Salina Raurica (1. und 2. Etappe) ist in den A-Horizont aufzunehmen und der Zubringer Dornach/Aesch an die H18 ist in den B-Horizont zurückzuführen.
Herzstück der Regio S-Bahn verbindlich in Planung aufnehmen
Die Handelskammer beider Basel setzt sich seit vielen Jahren für eine gleichwertige Entwicklung vom Strassen- und Schienensystem ein, weil sie davon überzeugt ist, dass nur mit beiden Verkehrsträgern die Mobilitätsansprüche der Unternehmen angemessen berücksichtigt werden können. Allerdings müssen diese Systeme leistungsstark und effizient sein. Die Regio S-Bahn Basel hat in dieser Hinsicht grossen Nachholbedarf, den andere grosse Agglomerationen schon lange mit finanzieller Unterstützung des Bundes behoben haben. Mit dem Projekt Herzstück Regio S-Bahn ist nun ein Projekt vorhanden, das für das Netz der Regio S-Bahn einen Quantensprung bedeutet. Die Region kann dieses Projekt aber nicht alleine finanzieren. Analog anderer S-Bahnen muss der Bund hier Unterstützung leisten. Dass das Agglomerationsprogramm dafür nicht ausreichend Mittel bereitstellen kann, ist einleuchtend, aber im Rahmen von FABI / STEP ist das Projekt zwingend zu verankern.
Aufnahme des Herzstück Regio S-Bahn in die nächste Tranche STEP bei FABI.
Downloads
Stellungnahme Mittelfreigabe ab 2015 für das Agglomerationsprogramm
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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