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10. Januar 2013

Anpassung der Regulierungsfolgenabschätzung im Kanton Basel-Stadt

Die Handelskammer steht der geplanten Anpassung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Kanton Basel-Stadt positiv gegenüber und beurteilt eine RFA grundsätzlich als positiv.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Anpassung der Regulierungsfolgenabschätzung im Kanton Basel-Stadt

 

Allgemeines

Mit der Anpassung der RFA im Kanton Basel-Stadt soll der dazugehörige Fragebogen vereinfacht und übersichtlicher gestaltet werden. Dies ist durchaus gelungen und der Fragebogen ist kurzen und präzisen Ausformulierung auf jeden Fall einfacher handzuhaben.

Der überarbeitete Fragebogen ist übersichtlicher und einfacher.

 

Einzelheiten

Um die RFA noch weiter zu verbessern bringen wir gerne folgende Vorschläge und Anmerkungen ein und hoffen, diese finden Ihre Beachtung.
Für uns stellt sich vor allem folgende Frage, welche Instanz nimmt die RFA vor? Dies ist vor allem deswegen relevant, weil wir der Ansicht sind, dass eine Verwaltungseinheit allein die Wirtschaftsbetroffenheit nicht abzuschätzen vermag. Deshalb empfehlen wir folgende Punkte bei der Durchführung der RFA zu beachten.

Rückmeldungen aus Vernehmlassungen sind in eine RFA einzubeziehen.

Die Konsultation externer Sachverständiger ist zwingend, wenn keine Vernehmlassung durchgeführt wird.

 

Im Hinblick auf den vernetzten und zentralen Charakter des Kantons gilt es, Folgendes zu beachten.

Bei Fragestellungen, die die Zentrumsfunktion von Basel-Stadt betreffen, ist der Parameter der Wirtschaftsbetroffenheit auf den regionalen Wirtschaftsstandort auszudehnen.

 

Abschliessend haben wir noch im Teil B des Fragebogens ein paar Anmerkungen.

Im neuen Fragebogen unter Abschnitt „I. Notwendigkeit staatlichen Handelns“ schlagen wir vor, noch folgende Fragen aufzunehmen.

1. Frage: Worin besteht das öffentliche Interesse staatlichen Handelns?

2. Frage: Ist der Grundsatz der Subsidiarität beachtet?

 

Abschnitt „III. Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft“ des bestehenden Fragebogens wird im neuen komplett verworfen, auch wenn sich durchaus relevante Fragen darin befinden.

Fragen aus Abschnitt „III. Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft“ des alten Fragebogens können in einer allgemeinen Formulierung im neuen Fragebogen zusammengefasst werden. Beispielsweise: Welche negativen Auswirkungen erwarten Sie durch das neue Vorhaben in punkto Wettbewerbsfähigkeit und Forschung/Innovation? Wie könnten diese gemildert werden?

 

Abschnitt „IV. Alternative Regelungen“ wird unserer Ansicht nach zu sehr vereinfacht. Ist dies doch die Gretchenfrage der Regulierungsfolgenabschätzung.

Die zweite Teilfrage “Falls ja, weshalb haben diese keine Anwendung gefunden?“ ist dahingehend umzuformulieren, dass Unternehmen Lösungsvorschläge aus ihrer Sicht darlegen können. Sinngemäss: „Falls ja, welche Alternativen gibt es?“

 

 

Downloads

Stellungnahme Regulierungsfolgenabschätzung Basel-Stadt

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81
Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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