15. März 2013
Teilrichtplan Velo 2013 des Kantons Basel-Stadt
Verhältnis zum kantonalen Richtplan
Der Teilrichtplan Velo 2013 soll in den (neuen) kantonalen Richtplan (KRIP) einfliessen, dessen Vernehmlassung Ende Januar 2013 ablief. Im KRIP wird dem Veloverkehr eine klare Favoritenrolle in der Stadtmobilität zugestanden. In unserer damaligen Stellungnahme haben wir dies schon bemängelt. Der Teilrichtplan Velo 2013 geht nun einen Schritt weiter und zielt sogar auf die Priorisierung des Veloverkehrs gegenüber dem MIV. Damit wird einmal mehr die bestehende Realität des motorisierten (Pendler-) Verkehrs im Kanton verkannt. Unternehmen beobachten diese Entwicklung mit wachsender Sorge.
Die Abstimmung zwischen thematisch zusammenhängenden Vorlagen ist zukünftig besser und transparenter zu bewerkstelligen.
Zur Strategie und zum Konzept des Veloroutennetzes
Die zentrale Aussage des Teilrichtplans ist unter ST 5 festgehalten, laut welchem bei Planung und Projektierung von Infrastrukturen der Veloverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr grundsätzlich priorisiert wird. Damit wird der Weg für den Rückbau bestehender Fahrspuren des MIV zugunsten des Veloverkehrs zementiert. Das wird auch damit verdeutlicht, dass der Fussverkehr vom Veloverkehr keine Beeinträchtigung erfahren darf und letzterer laut ST 4 gemeinsam mit dem fahrenden motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt werden muss.
Konfliktsituationen mit dem MIV sind nicht durch Verdrängung sondern Entflechtung von den anderen Verkehrsmodi zu lösen.
Abschliessende Bemerkung
Die Handelskammer beider Basel lehnt den Teilrichtplan Velo 2013 in der vorliegenden Form ab.
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Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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