22. September 2014
Innovationsbox JA, Kapitalgewinnsteuer NEIN
Mit der heute verabschiedeten Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III sendet der Bundesrat ein wichtiges Signal für einen wettbewerbsfähigen Unternehmensstandort Schweiz. Die Handelskammer beider Basel befürwortet nach wie vor die Einführung einer „Innovationsbox“. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer lehnt die Kammer entschieden ab.
Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist für den Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit für Basel-Stadt und Baselland von zentraler Bedeutung. Die Handelskammer setzt sich insbesondere für die Einführung einer „Innovationsbox“ (auch Lizenzbox) ein. In der Region Basel mit ihren Life Sciences als Leitbranche ist die wirtschaftliche Bedeutung von Unternehmen mit innovativen Tätigkeiten und hohem Wertschöpfungsgrad enorm. Heute stammen im Kanton Basel-Stadt über 57 Prozent und im Kanton Basel-Landschaft über 20 Prozent des gesamten Gewinnsteuerertrags von sogenannten Spezialgesellschaften. Sollten die derzeit geltenden Steuerregimes ersatzlos gestrichen werden, ist die Region Basel mit ihren hohen Gewinn- und Kapitalsteuersätzen für Spezialgesellschaften nicht mehr attraktiv. Steuersubstrat und Arbeitsplätze würden abwandern, was sich die Wirtschaft nicht leisten kann.
Keine Kapitalgewinnsteuer
Die in der Vorlage vorgesehene Einführung einer Kapitalgewinnsteuer lehnt die Handelskammer hingegen ab. Die Neuordnung der Kapitalbesteuerung natürlicher Personen ist im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III ein Fremdkörper. Zudem ist die Handelskammer der Meinung, dass über Massnahmen zur Gegenfinanzierung erst beraten werden soll, wenn sich allfällige Steuerausfälle mit Bestimmtheit quantifizieren lassen. Die Handelskammer wird die Vorlage aus Sicht der hiesigen Wirtschaft kritisch prüfen und entsprechend Stellung beziehen.
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