Drucken

08. September 2016

Umsetzung USR III im Kanton Basel-Stadt

Die Handelskammer beider Basel nimmt die von der Regierung Basel-Stadt präsen­tierte Vorlage zur kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Insbesondere die Senkung der sehr hohen Kapital- und Gewinnsteuersätze wird von der Wirtschaft begrüsst. Denn wie die heute publizierte BAK-Studie zeigt, reicht die Patentbox alleine nicht aus, um die Arbeitsplätze und das Steuersubstrat der für die Region so wichtigen Unternehmen zu sichern.

 

USR III

 

Die Basler Regierung hat heute bekannt gegeben, wie sie die Unternehmenssteuerreform III (USR III) im Kanton Basel-Stadt umsetzen will. Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Stossrichtung und insbesondere die Senkung der sehr hohen Kapital- und Gewinnsteuersätze.

 

Die heutigen Steuerprivilegien für die sogenannten Statusgesellschaften sind nicht mehr haltbar, da nicht alle Unternehmen nach demselben Massstab besteuert werden. Die USR III nimmt sich dieser Problematik an und schlägt Kompensationsmassnahmen vor. Diejenigen Unternehmen, die von der Reform am meisten betroffen sind, sind zugleich wichtige Wachstumstreiber der Region. Die USR III sichert somit Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuereinnahmen in unserer Region.

 

Die ebenfalls heute publizierte Studie von BAKBASEL zeigt auf, dass im Kanton Basel-Stadt jeder fünfte Arbeitsplatz und fast die Hälfte der Wirtschaftsleistung von solchen Statusgesellschaften stammt. Will der Kanton Basel-Stadt auch in Zukunft von dieser Gewinnsteuerbasis profitieren, braucht es Massnahmen, die die Standortattraktivität aufrechterhalten. Die Studie hat zudem ergeben, dass die alleinige Einführung der Patentbox nicht ausreicht, um die Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuereinnahmen dieser Statusgesellschaften zu sichern.

 

Die Stossrichtung zur Umsetzung der USR III im Kanton Basel-Stadt ist aus Sicht der Wirtschaft korrekt. Insbesondere als positiv beurteilt die Handelskammer folgende Punkte:

  • Die Senkung der sehr hohen Gewinnsteuersätze auf 13 Prozent.

  • Die Reduktion der sehr hohen Kapitalsteuersätze.

  • Die Einführung einer Patentbox.

  • Die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer.

 

Folgende Punkte bedürfen einer vertieften Prüfung:

  • Einer massiven Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 auf 80 Prozent könnte die Wirtschaft nur zustimmen, wenn die Gewinn- und Kapitalsteuersätze in der vorgeschlagenen Form angepasst werden – in Verbindung mit der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer.

  • Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, der Prämienverbilligung und des Freibetrags erachtet die Wirtschaft als nicht zentral für die Aufrechterhaltung der Standortattraktivität.

 

Der Kanton Basel-Landschaft hat vorletzte Woche ebenfalls seine Strategie zur USR III publiziert. Die Handelskammer erwartet von allen Parteien und Verbänden ein gemeinsames Handeln zum Wohl unserer Region. Sie selbst wird die Vorlagen nun im Detail prüfen und eine Stellungnahme zu den einzelnen, vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung der USR III in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ausarbeiten. Zum jetzigen Zeitpunkt geht es jedoch darum, sowohl für Unternehmen wie auch für den Staat die Planungssicherheit wieder herzustellen. Die Handelskammer beider Basel wird alles daran setzen, die Standortattraktivität unserer Region aufrechtzuerhalten.

 

Weitere Auskünfte:

Dr. Franz Saladin, Direktor, Tel. 061 270 60 71

 

Download


 

Dr. Franz A. Saladin
Direktor

Artikel teilen

per E-Mail weiterleiten

Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.



Das könnte Sie auch interessieren