04. April 2014
Überprüfung der Gebührenfinanzierung
Anzug Nr. 14.5069.01 an den Grossrat
Anliegen
Die Handelskammer beider Basel bittet den Grossenrat, den Anzug Nr. 14.5069.01 „Gebühren-Überprüfung“ von Lukas Engelberger, CVP, anlässlich der Grossratssitzung vom 9. April 2014, anzunehmen.
Argumentation
Der „Indikator zur Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden“ des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD zeigt, dass die Gebühren für die Strassenverkehrsämter, das allgemeine Rechtswesen, die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Abfallentsorgung schweizweit von den Kantonen im Schnitt zu 77 Prozent durch Gebühren und zu 23 Prozent durch Steuern und Transfers gedeckt werden.
Der Kanton Basel-Stadt, der zusammen mit dem Kanton Solothurn Spitzenreiter ist, was die Kostendeckung durch Gebühren betrifft, deckt in den genannten Bereichen fast überall 100 Prozent der anfallenden Kosten alleine durch Gebühren. Dies trotz hoher steuerlicher Belastung. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass die Gebühren und Steuern in einem Bereich zusammen nicht mehr als 100 Prozent der Kosten betragen dürfen, als dieser Bereich tatsächlich verursacht.
Dieses Prinzip wird im Kanton Basel-Stadt in verschiedenen Bereichen verletzt. So zum Beispiel durch das Strassenverkehrsamt, welches rund 147 Prozent– und damit mehr als die wirklich anfallenden Kosten – einnimmt.
Aufgrund dieses Missverhältnisses muss überprüft werden, wie sich die hohe steuerliche Belastung in den vom EFD genannten Bereichen im Kanton Basel-Stadt rechtfertigt und ob noch an weiteren Orten zu hohe Gebühren und Steuern erhoben werden.
Sollte die Überprüfung eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips offenlegen, so müssten, wie in besagtem Anzug vorgeschlagen, Massnahmen ergriffen werden. Die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips muss auch in Zukunft sichergestellt sein.
Die Handelskammer beider Basel unterstreicht deshalb die Wichtigkeit der Grossratsvorlage Nr. 14.5069.01 und bittet Sie, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, diese ebenfalls zu unterstützen.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Standortpolitik
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